„Wir fordern die Verwaltung auf, den privaten Bereich nicht zu verletzen. Die aktuelle Phase der Pandemie rechtfertigt es aus unserer Sicht nicht, Grundrechte in Siegen-Wittgenstein einzuschränken. Für die FDP ist die Unverletzlichkeit der Wohnung grundrechtlich geschützte Privatsphäre. Ein Eingriff kann nur unter besonderen Voraussetzungen überhaupt rechtmäßig sein. Deshalb haben die Freien Demokraten in NRW auch Wert daraufgelegt, hier keine landesweiten Eingriffe in die private Wohnung vorzusehen. Im Generellen können diese Eingriffsbefugnisse sicherlich nicht verhältnismäßig sein. Wir verstehen, dass die Kreisverwaltung reagieren muss – und ja, wir sind auch unzufrieden, wie Menschen aus unserer Region lax mit Abstands- und Hygienevorschriften umgehen – aber privat bleibt privat. Wir tragen die Freiheit als Freie Demokraten in unserem Parteinamen, deshalb sind wir in der Abwägung und im Zweifel stets für die Freiheit. Nach den vorliegenden Informationen haben wir starke Zweifel, ob die entsprechende Eingriffsregelung in private Wohnbereiche in der Allgemeinverfügung des Landrats, den hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. In jedem Fall dürfte eine Verhältnismäßigkeit bislang nicht hinreichend begründet sein. Die Rechtmäßigkeit der Verordnung gilt es zu prüfen. Einen pragmatischen und menschlichen Umgang mit Geboten halten wir für den richtigen Weg. Im Übrigen nicht der Inzidenzwert sondern Ideen für eine schnelle, flächendeckende Impfung sind jetzt gefordert.“

Peter Hanke, Kreisvorsitzender
Guido Müller, Fraktionsvorsitzender im Kreistag