Kürzlich stellte die schwarz-gelbe Landesregierung das Landesstraßenerhaltungsprogramm 2020 vor. Im laufenden Jahr stehen insgesamt 185 Millionen Euro für eine Verbesserung der Straßeninfrastruktur in NRW zur Verfügung – so viel wie nie zuvor.

„Dies ermöglicht eine weitere Steigerung der baulichen Aktivitäten, insbesondere mit Verstärkung der tiefgreifenden, grundhaften Sanierung unserer landeseigenen Straßen und den daran gelegenen Geh- und Radwegen,“ so die südwestfälische FDP-Abgeordnete, Angela Freimuth. „Die NRW-Koalition setzt damit eines ihrer wichtigen Ziele konsequent um. Auch zur Überwindung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise ist der Ausweitung der Infrastrukturinvestitionen darüber hinaus ein wichtiges Signal.“

Für den Kreis Siegen-Wittgenstein sind folgende Maßnahmen geplant:

  • L 531   Ortsdurchfahrt Burbach/Würgendorf, bestandsorientierte Ertüchtigung, 2. Bauabschnitt
  • L 718   Ortsdurchfahrt Bad Berleburg, Deckenerneuerung einschl. Brückeninstandsetzung  Brücke ü. d. Odeborn
  • L 719   Netphen/Deuz, Instandsetzung von zwei Bauwerken
  • L 719   Siegen, L 723 – K 11, Deckensanierung
  • L 722   Wilnsdorf/Rudersdorf, freie Strecke Deckenerneuerung einschl. Erneuerung Kreisverkehrsplatz (L722/L723)
  • L 729   Ortsdurchfahrt Netphen/Deuz, Fahrbahnertüchtigung inkl. Kreisverkehrsplatz
  • L 877   Bad Berleburg/Elsoff Ersatzneubau von zwei Bauwerken

Auch in den kommenden Jahren soll der Etat für Erhaltungsmaßnahmen weiter steigen. Die Landesregierung will noch in dieser Legislaturperiode den jährlichen Erhaltungsetat auf 200 Mio. Euro erhöhen. Somit werden auch in den kommenden Jahren eine Vielzahl an ausstehenden Sanierungen angegangen werden können.

Obwohl weitere Maßnahmen für 2021 noch festgelegt werden, sind bereits jetzt im Kreis Siegen-Wittgenstein die folgenden Maßnahmen für 2021 fest eingeplant:

  • L 553   Bad Berleburg, Ortdurchfahrt Berghausen
  • L 719   Netphen, Walpersdorf Richtung Wittgenstein

Alle Maßnahmen wurden und werden bei der Aufstellung künftiger Erhaltungsprogramme nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Straßenzustand: Zur Erfassung des Zustands einer Landesstraße wird ein optisch-elektronisches Aufnahmeverfahren mit speziellen Messfahrzeugen durchgeführt. Dieses Verfahren zur Zustandserfassung und –bewertung (ZEB) wird alle vier Jahre durchgeführt. Auf Basis der Darstellung der ZEB erfolgt die bautechnische Feststellung des Sanierungsbedarfs im gesamten Landesstraßennetz.
  • Verkehrsbedeutung: Je höher die Bedeutung der Landesstraße im nordrhein-westfälischen Straßennetz ist, desto dringlicher ist der Sanierungsbedarf.
  • Verkehrsbelastung: Bei höherer Belastung eines Straßenabschnitts im Vergleich zu den übrigen Landesstraßen einer Region, erfolgt eine höhere Priorisierung.
  • Verkehrssicherheit: Besteht eine höhere Unfallsignifikanz im betreffenden Sanierungsfall, wird dieser entsprechend priorisiert.
  • sonstige fachliche Belange: Eine Priorisierung erfolgt etwa zur Gefahrenabwehr (z. B. Frostschäden oder Hangrutschen) oder im Falle von besonderen örtlichen Gegebenheiten (z. B. topographische oder meteorologische Einflüsse).
  • Verfügbarkeit des betroffenen Straßenteilnetzes: Erhaltungsmaßnahmen im Straßennetz müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass die verkehrlichen Belastungen für die Verkehrsteilnehmer durch Sperrungen oder Umleitungen zumutbar bleiben.

Über die Aufnahme in das Programm wird jährlich neu entschieden.